Taxischein

Im Amtsdeutsch heisst der Taxischein inzwischen ”Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“ und um ihn zu bekommen müssen Sie diese Vorraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter von 21 Jahren (Personalausweis)
  • EU Führerscheins seit 2 Jahren
  • Betriebsärztliches Gutachten über die Gesundheit
  • Polizeiliches Führungszeugnis, das keine Vorstrafen enthält
  • Auszug des Verkehrsregisters in Flensburg. Es dürfen nicht mehr als 7 Punkte eingetragen sein.
  • Bescheinigung über bestandene Fachkundeprüfung (wird zur Zeit nicht durchgeführt)

Woher Sie diese Nachweise bekommen, wie Sie dabei am besten vorgehen und welche Kosten auf Sie zu kommen, erfahren Sie übrigens hier.

Fachkundeprüfung

Seit dem 2.8.`21 entfällt die bisherige Ortskundeprüfung. Zukünftig wird stattdessen ein Nachweis der Fachkunde notwendig sein. Der Gesetzgeber hat jedoch noch nicht geregelt, welche Anforderungen an diesen Nachweis der Fachkunde zu stellen sind und auch nicht, durch welche Stelle(n) dieser Nachweis bescheinigt werden kann. Aus diesem Grund wird der Nachweis einer "Fachkunde" bis auf weiteres nicht verlangt und die Prüfung entfällt vorerst.

Sobald festgelegt ist, welche Stelle(n) in Hamburg für den Fachkundenachweis zuständig wird, ist man verpflichtet, innerhalb von einem Jahr den Nachweis dieser Fachkunde zu erbringen und dem LBV vorzulegen. Tun Sie dies nicht, erlischt Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.